Sehr geehrte Mitglieder, 

unsere ordentliche Mitgliederversammlung findet in diesem Jahr statt am Sonntag, 07. März 2021, 18 Uhr als Videokonferenz auf ZOOM.

Auf der Tagesordnung stehen folgende Themen:

1.         Begrüßung durch den Zunftmeister Robin Kucher

2.         Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit  

3.         Vorstandsberichte des abgelaufenen Geschäftsjahres: Jahresrückblick, Finanzen

4.        Kassenprüfung

5.         Entlastung des Vorstandes

6.         Festsetzung der Mitgliedsbeiträge

Korrektur oder Bestätigung der aktuellen Mitgliedsbeiträge: Erwachsene 70€, Azubis/ Student*innen/ Schüler*innen 50€, Familienmitgliedschaft (2 Erwachsene, 2 Kinder) 150€ + jedes weitere Kind 30€; Kinder bis 14 Jahre kostenlos, passive Mitgliedschaft 30€

7.         Änderung der Satzung:

Änderung des § 5 der Satzung mit folgendem neuem Wortlaut: „Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Annahme von Geldspenden und Sponsoring ist gestattet.“

Änderung des § 14 Absatz 1 der Satzung mit folgendem neuen Wortlaut: „Der Mitgliedsbeitrag wird in der Regel im ersten Quartal eingezogen.“

Änderung des § 14 Absatz 2 der Satzung mit folgendem neuen Wortlaut: „Der Mitgliedsbeitrag wird zu Beginn des Geschäftsjahres fällig. Bei neu aufgenommenen Mitgliedern wird er sofort in voller Höhe fällig, nach dem 01. November des Geschäftsjahres (Datum des Poststempels oder des E-Mail-Eingangs) wird der Mitgliedsbeitrag bei neu aufgenommenen Mitgliedern nur noch zur Hälfte fällig.“

Änderung des § 18 Absatz 1 der Satzung mit folgendem neuen Wortlaut: „Der Vorstand beruft alljährlich eine ordentliche Jahreshauptversammlung ein. Die Einladung erfolgt schriftlich durch Email, Veröffentlichung im gemeinsamen Mitteilungsblatt der Ortschaften Großdeinbach, Lindach und Rehnenhof-Wetzgau, den Sozialen Medien (WhatsApp, Facebook und Instagram) und über die Internetseite des Vereines (www.wexhainer.de) unter Bekanntgabe der Tagesordnung mit 14tägiger Frist.“

8.         Ausblick 2021/ 2022

9.         Jahresausflug 2021

10.       Masken-/ Häsbestellung

11.       Verschiedenes

Anträge auf Ergänzungen der Tagesordnung müssen bis eine Woche vor der Versammlung schriftlich beim Vorstand eingereicht werden, damit der Vorstand sie noch auf die Tagesordnung setzen kann (§ 19 Abs. 2 der Satzung). 

Um zahlreiches und pünktliches Erscheinen wird gebeten. Wer nicht die technische Möglichkeit hat, bei der Mitgliederversammlung teilzuhaben, meldet sich bitte bei der Vorstandschaft.

Mit freundlichen Grüßen 

Robin Kucher

Zunftmeister „1. Wexhainer Narrenzunft e.V.“

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