Liebe aktiven und passiven Mitglieder,  

unsere ordentliche Mitgliederversammlung findet in diesem Jahr statt am Samstag, 1. Juni 2024, 18 Uhr, Einlass ab 17.30 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Wetzgau, (Parkplatz Himmelsgarten, 73527 Schwäbisch Gmünd). 

Auf der Tagesordnung stehen folgende Themen: 

1.Begrüßung durch den Zunftmeister Robin Kucher 

2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung nach §18 Abs. 1 der Satzung

3. Vorstandsberichte des abgelaufenen Geschäftsjahres: Jahresrückblick 2023, Saisonrückblick 2024, Geschäftsbericht, Kassenbericht

4. Kassenprüfung 

5. Entlastung des Vorstandes 

6. Gründung und Besetzung weiterer Ämter
Es soll ein Wirtschaftsteam bestehend aus fünf Personen gegründet werden, dass sich um die Organisation von Lebensmittel und Getränken bei diversen Festen, Bewirtungen und Co. kümmert. Teil dieses Wirtschaftsteams ist die Beisitzerin und der Getränkewart. Zusätzlich werden folgende Ämter und deren aktuelle, vom Zunftrat ernannte, Amtsinhaberin und Amtsinhaber vorgestellt: Getränkewart, Sponsoringwart und Neschdwart. 

7. Neu- und Wiederwahlen
Folgende Ämter müssen neu- bzw. wiedergewählt oder von der Mitgliederversammlung legitimiert werden: Getränkewart, Sponsoringwart, Neschdwart, Wirtschaftsteam, Kassenprüfer. 

8. Festsetzung der Mitgliedsbeiträge 
Korrektur oder Bestätigung der aktuellen Mitgliedsbeiträge: Erwachsene 70€, Azubis/ Student*innen/ Schüler*innen 50€, Familienmitgliedschaft (2 Erwachsene, 2 Kinder) 150€ + jedes weitere Kind 30€; Kinder bis 14 Jahre kostenlos, passive Mitgliedschaft 30€.

9. Satzungsänderungen 
Ergänzung um §10 Absatz 6 mit folgendem Wortlaut: „Nach dem Austritt ist es dem Mitglied und den Angehörigen und Erben des verstorbenen Mitglieds untersagt, das Häs sowie die Holzmaske einer Narrenfigur der 1. Wexhainer Narrenzunft in der Öffentlichkeit zu tragen. Die Maske sowie das Häs dürfen ausschließlich an die 1. Wexhainer Narrenzunft und deren Mitglieder verkauft werden. Der Verein hat ein Vorkaufsrecht beim Ankauf von Maske und Häs. Kauft der Verein die Maske auf, so wird der Kaufpreis der Maske abzüglich entstandener Schäden ausbezahlt. Das Gutachten wird von einem Maskenschnitzer durchgeführt. Bleibt die Maske im Besitz des Mitglieds beziehungsweise der Angehörigen oder Erben des verstorbenen Mitglieds, wird sie durch den Zunftrat untragbar gemacht. Am Häs müssen sämtliche Symbole, die auf den Verein hinweisen, entfernt werden, dies betrifft insbesondere die Mitgliedsnummer sowie den aufgenähten Vereinspatch. Wird die Maske oder das Häs weder vom Verein gekauft noch durch den Zunftrat untragbar gemacht, verbleibt die Maske und/oder das Häs unentgeltlich beim Verein und wird von diesem so lange verwahrt, bis sich ein Käufer in Form eines aktiven Vereinsmitgliedes findet oder der Verein die Maske aufkaufen kann. Nach Ablauf von 12 Monaten muss ein Kauf durch den Verein oder ein aktives Vereinsmitglied stattfinden oder die Maske und/oder das Häs untragbar gemacht werden.

Ergänzung um §10 Absatz 7 mit folgendem Wortlaut: „Alle aktiven Mitglieder im Alter von 16 bis 65 Jahren haben Arbeitsdienste im Rahmen des Tätigkeitsbereiches der 1. Wexhainer Narrenzunft abzuleisten. Der Arbeitsdienst muss von einem Mitglied des Zunftrates oder einem Verwaltungswart genehmigt und bestätigt werden. Die genaue Anzahl der Arbeitsstunden pro Geschäftsjahr wird jährlich in der Mitgliederversammlung bestätigt oder angepasst. Nicht erbrachte Arbeitsstunden müssen durch die Leistung eines Geldbetrages abgegolten werden. Die Höhe dieses Geldbetrages pro nicht geleisteter Arbeitsstunde beträgt 15 Euro und wird im ersten Quartal des darauffolgenden Geschäftsjahres automatisch eingezogen. Mitglieder des unter §15 Absatz 2 definierten Zunftrates sowie unter §15 Absatz 3 genannte Funktionsträger sind von den zu erbringenden Arbeitsdiensten ausgenommen. Die aktuellen Richtlinien können dem Merkblatt „Arbeitsdienste 1. Wexhainer Narrenzunft e.V.“ entnommen werden.“ 

Änderung von §15 Absatz 3 zu folgendem Wortlaut: „Weitere Funktionsträger der Narrenzunft sind der Verwaltungswart, Maskenwart, Häswart, Merchandisewart, Getränkewart, Sponsoringwart, Neschdwart und ein Wurfwart-Team, das sich um das Wurfmaterial kümmern. Zudem gibt es ein Wirtschaftsteam, dass sich um die Organisation von Bewirtungen kümmert. Die unter §15 Absatz 3 genannten Funktionsträger gehören nicht dem Zunftrat an und werden auf die Dauer von zwei Jahren durch die Mitgliederversammlung gewählt.“

Änderung von §23 zu folgendem Wortlaut: „1. Die Narrenfiguren der 1. Wexhainer Narrenzunft unterliegen der Häsordnung. Alle aktiven Hästräger müssen sich an diese halten. Verstöße gegen die Häsordnung können zum Ausschluss an der Teilnahme von offiziellen Auftritten der Narrenzunft innerhalb einer Saison führen. Die Gestaltung der Häser über die Häsordnung hinaus erfolgt nur in Absprache mit dem Häswart oder dem Zunftrat. Die Stoffe, zugekauften Hästeile sowie Stoffmuster werden zentral vom Häswart an die aktiven Hästräger verteilt. Außnahmen sind nicht gestattet. Vor jeder Fasnetssaison werden die Häser jährlich im Rahmen einer Häsabnahme durch den Zunftrat und den Häswart überprüft. Erst nach der Überprüfung ist eine Teilnahme an offiziellen Auftritten der Narrenzunft möglich. Die Häsabnahme ist für alle aktiven Hästräger jährlich verpflichtend und wird frühzeitig bekannt gegeben. Ausnahmen sind mit dem Häswart und dem Zunftrat abzustimmen.

2. Das Häs des Hofgoischdes besteht aus einer grauen Cord-Hose, einem weißen Mittelalter-Hemd, einer blauen Arbeitsjacke, einem roten Kummerbund und einem roten Halstuch. 

3. Das Häs des Gloggenglauers besteht aus einer weißen Culottehose, einer Arbeitsjacke mit goldenen Stoffplätzchen und einer braunen Gugel. Die Plätzchen-Größe wird anhand einer Schablone durch den Häswart vorgegeben. Am Häs sowie insbesondere an der Gugel sind Glöckchen anzubringen. 

4. Das Häs der Taubentalhexe besteht aus einer weißen Hexenunterhose, einem grünen Unterrock, einer braunen Schürze, einem grünen Oberteil mit Muster sowie einem braunen Hals- und Kopftuch.

5. Alle aktiven Hästräger haben sich bei offiziellen Auftritten der 1. Wexhainer Narrenzunft an den Verhaltenscodex zu halten, der jährlich bei der Häsabnahme vorgestellt wird.“

10. Weitere Entwicklung WefzgaNeschd

11. Ausblick weitere Termine 2024 
Öffnung des WefzgaNeschds an Sonntagen, Wexhainer Dorfkirbe, Gmünder Stadtfest, Kuchenverkauf Rehnenhofer Wochenmarkt, Sommerfest „Wexhainer & Friends“

12. Saisonumfrage 2024 und Ausblick Fasnet 2025 / 5 Jahre Wexhainer Narrenzunft

13. Jahresausflug 2024

14. Verschiedenes 

Anträge auf Ergänzungen der Tagesordnung müssen bis eine Woche vor der Versammlung schriftlich beim Vorstand eingereicht werden, damit der Vorstand sie noch auf die Tagesordnung setzen kann (§ 19 Abs. 2 der Satzung).  

Die Kleiderordnung für die Mitgliederversammlung in diesem Jahr ist „Chic“. Egal ob „kleines Schwarzes“, Sakko oder Hemd – ihr findet sicherlich etwas Glamouröses in eurem Kleiderschrank.

Um zahlreiches und pünktliches Erscheinen ab 17.30 Uhr wird gebeten. Für Essen und Trinken ist gesorgt. Nach dem offiziellen Teil wollen wir noch gemeinsam den Abend ausklingen lassen und bei dem ein oder anderen Getränkchen feiern. Wir freuen uns auf eine tolle Hauptversammlung. 

Närrische Grüße

Robin Kucher, Zunftmeister & Felix Beyerle, Stellvertretender Zunftmeister

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